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Bodenrichtwert
Eine der wesentlichen Aufgaben der Gutachterausschüsse für Grundstückswerte ist die Ermittlung von Bodenrichtwerten, die aus der Kaufpreissammlung abgeleitet und zum Stichtag 31.12 des Vorjahres ermittelt werden.
Bodenrichtwerte sind durchschnittliche, stichtagsbezogene Lagewerte für Grundstücke mit genormten Eigenschaften, deren maßgebliche wertbestimmende Merkmale wie
z. B. Entwicklungs- und Erschließungszustand, Art und Maß der baulichen Nutzung sowie Zuschnitt festgelegt sind.
Bodenrichtwerte gelten jeweils für ein Gebiet mit im wesentlichen gleichen Nutzungs- und Lageverhältnissen, wie sie an der Stelle / Lage des dargestellten (Boden)Richtwertes gegeben sind.
Die Bodenrichtwerte beziehen sich jeweils auf den Quadratmeter Grundstücksfläche, angegeben in EURO pro Quadratmeter ( € / m² ).
Bodenrichtwert – Kaufpreis - Grundstückswert
Zu beachten ist, dass der Kaufpreis und (Boden)Richtwert meist nominell nicht übereinstimmen.
Warum?
· Die (Boden)Richtwerte werden nachträglich zu einem Stichtag ermittelt und können insoweit nicht das jeweils aktuelle Grundstückspreisniveau widerspiegeln.
· Der Kaufpreis bestimmt sich nach Lage, Art und Maß der baulichen Nutzung, dem Entwicklungszustand, der sonstigen Beschaffenheit etc. des Grundstücks.
Da die Grundstücke mehr oder minder in ihren wertbestimmenden Faktoren abweichen, werden die Kaufpreise auf ein Grundstück mit genormten Eigenschaften (so genanntes Richtwertgrundstück) zurückgeführt, um die Preise zu vergleichen und Durchschnittswerte ermitteln zu können.
· Vielfach beruhen vermeintliche Differenzen aber auch aus einer nicht sachgerechten Verwendung der (Boden)Richtwerte her, wenn der gezahlte Quadratmeterpreis für ein individuelles Baugrundstück einfach dem (Boden)Richtwert gegenübergestellt wird.
Wenn der tatsächliche Grundstückswert ermittelt werden soll, werden
- aufgrund der möglichen Abweichungen des einzelnen Grundstücks in den wertbestimmenden Eigenschaften -
Zuschläge und Abschläge zum Bodenrichtwert erforderlich.
Die hierzu erforderlichen Umrechnungen innerhalb der jeweiligen Grundstückskategorien sowie das Arbeiten mit Umrechnungskoeffizienten für abweichen GFZ (Geschossflächenzahl) sollten nur von in der Wertermittlung von Immobilien Sachkundigen durchgeführt werden.
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